Es konnte durch den ersteintreffenden stelv. Gemeindebrandinspektor noch vor Ausrücken des ersten Löschgruppenfahrzeuges festgestellt werden, dass es sich bei der Meldung um ein Nutzfeuer handelt. Keine Tätigkeiten erfordelich.
BrandeinsatzF 2 Y - Brand mit Menschenleben in Gefahr
|
eingesetzte Kräfte
|